Monday 20 November 2017

Forex Bank Manipulation Strategie Formulierung


Schweiz. Banking im Fadenkreuz: Ermittlungen von Finanz-Regulierungsbehörden und Wettbewerbsbehörden in der Bankenbranche Libor, Forex, What Next Einige Episoden der Benchmark-Manipulation (Libor, Forex, etc.) haben globale Zweifel und Bedenken in Bezug auf die Integrität von vielen Benchmarks, untergraben Die Integrität des Systems und die rechtliche und kommerzielle Gewissheit und führen zu erheblichen Verlusten für Investoren. 1. Haben die zuständigen Behörden Ihrer Behörde Maßnahmen vorgeschlagen oder erlassen, um die notwendige Integrität des Marktes und seiner Benchmarks zu gewährleisten und sicherzustellen, dass sie nicht durch Interessenkonflikte verfälscht werden, dass sie die wirtschaftliche Realität widerspiegeln und korrekt angewandt werden Dh Maßnahmen zum besseren Schutz der Investoren, zur Stärkung des Vertrauens, zur Behandlung unregulierter Gebiete und / oder zur Gewährleistung der angemessenen Befugnisse der Aufsichtsbehörden für die Erfüllung ihrer Aufgaben). Nach den Libor - und Forex-Skandalen in den Jahren 2012 und 2014 hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) die beteiligten Banken sanktioniert und gegen einige ihrer Mitarbeiter Verfahren eingeleitet (siehe unten 6). Auch im Zusammenhang mit diesen beiden Libor - und Forex-Manipulationen führte die schweizerische Wettbewerbskommission (COMCO) Untersuchungen gegen mehrere Banken durch (siehe 4 unten). Schließlich wurde ein Strafverfahren gegen mehrere an diesen Benchmarkmanipulationen beteiligte Personen eingeleitet, die alle noch anhängig sind (siehe 6 unten). Jedoch wurden keine neuen allgemeinen Maßnahmen zur Gewährleistung der Integrität des Marktes und seiner Benchmarks von den Behörden vorgeschlagen. Es scheint, dass die geltenden Gesetze und Befugnisse der Aufsichtsbehörden und insbesondere die Darstellung dieser Befugnisse im Zusammenhang mit den Libor - und Forex-Manipulationsfällen als ausreichend angesehen werden, um die Integrität des Marktes und seine Benchmarks zu gewährleisten. Das hat die FINMA bereits im Jahr 2013 im Zusammenhang mit der Revision ihres Rundschreibens 2008/38 über Marktverhaltensregeln (jetzt Rundschreiben 2013/08) deutlich gemacht, das aufgrund einer Revision des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel BESCHEINIGUNG). Im revidierten Rundschreiben wird nun ausdrücklich festgestellt, dass es für die Beurteilung der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Geschäftsverhaltens der beaufsichtigten Institute erforderlich ist. , Die Bestimmungen über Insider-Informationen und Marktmanipulation. Gelten nicht nur für Wertpapiere, die zum Handel an Schweizer Börsen zugelassen sind, sondern auch mutatis mutandis für. (Z. B. Rohstoff-, Devisen - und Zinsmärkte), insbesondere in Verbindung mit Benchmarks. In ihren Erklärungs - und Konsultationsberichten zum neuen Rundschreiben weist die FINMA jedoch darauf hin, dass die zitierte Passage des neuen Rundschreibens nichts mit dem revidierten SESTA zu tun habe, sondern lediglich eine Formulierung ihrer langjährigen Praxis sei. In diesem Zusammenhang verweist die FINMA ausdrücklich auf den Umgang mit dem Libor-Fall, in dem die Manipulation von ausländischen Benchmarks als Verstoß gegen die ordnungsgemäße Geschäftsverpflichtung angesehen wurde (siehe 5 7 unten). Nach dem geltenden Recht ist der Devisenmarkt in der Schweiz nicht ausdrücklich geregelt. Im Vergleich zum Börsenhandel, der durch den SESTA reguliert wird, gibt es kaum rechtliche oder regulatorische Normen, die eingehalten werden müssen. Dies ändert sich nicht aufgrund der Forex-Manipulationen. Die anstehenden Änderungen des schweizerischen Finanzmarktrechts (insbesondere des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes FMIA, das voraussichtlich Ende 2015 / Anfang 2016 in Kraft treten wird) wird eine einheitliche Regulierung der Finanzmarktinfrastrukturen und des Derivatgeschäfts im Einklang mit den Marktentwicklungen und international schaffen (Ein Fall der freiwilligen Angleichung an EMIR und Dodd Frank, siehe 10 unten). Sie werden jedoch keine Auswirkungen auf den reinen Devisenhandel haben. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die maßgeblichen Strafbestimmungen des schweizerischen Gesetzes über Marktmissbrauch nur auf den Handel mit Wertpapieren ausgerichtet sind, aber nicht darauf abzielen, die Integrität von Benchmarks zu schützen (siehe 6 unten). 2. Welche Behörde überwacht Finanzinstitute in Ihrer Rechtsordnung Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA). Bei kartellrechtlichen Aspekten ist die Schweizerische Wettbewerbskommission (COMCO) für die Finanzmarktforschung zuständig. 3. Für EU - und EFTA-Mitgliedstaaten hat Ihr Land die Umsetzung der Richtlinie 2014/65 / EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente (auch MiFID II genannt) abgeschlossen Setzt auf freiwilliger Basis große Teile der MiFID II auf autonomer Ebene ein, um sicherzustellen, dass Schweizer Finanzdienstleister den Zugang zu den europäischen Finanzmärkten behalten und dass das schweizerische Aufsichtsrecht dem europäischen Recht gleichkommt . Zu diesem Zweck werden die oben genannte FMIA (siehe oben 1) und andere neue Finanzmarktgesetze im gleichen Tempo wie die MiFID II und die entsprechenden Regelungen (MiFIR, EMIR etc.) durchgeführt. 4. Haben die zuständigen Behörden in Bezug auf wesentliche Finanzinformationen und / oder das Clearing-System eine Untersuchung über führende Banken oder Institutionen in Bezug auf Kartellpraktiken durchgeführt. Die Schweizer Wettbewerbskommission (COMCO) untersucht die beiden größten (und systematisch Relevanten) Bankengruppen in der Schweiz, der UBS AG und der Credit Suisse Group AG sowie sechs weitere Banken im Hinblick auf die Manipulation der Devisenkurse seit März 2014. Die Untersuchung steht noch aus. Die Behörden prü - fen, ob die Banken zur Festsetzung von Wechselkursen, z. B. Durch den Austausch vertraulicher Informationen, die Koordination mit anderen auf dem Markt, um Transaktionen zu einem vereinbarten Preis durchzuführen und zu versuchen, die WM / Reuters Preise zu beeinflussen. Ferner hat COMCO im Zusammenhang mit den Libor-Manipulationen potenzielle rechtswidrige Vereinbarungen zwischen Banken untersucht, die seit Februar 2012 noch anhängig sind. Die Untersuchung richtet sich gegen die UBS AG und die Credit Suisse Group AG sowie gegen mehr als zehn ausländische Finanzinstitute und andere Gesellschaften. 5. Welche neuen Anforderungen wurden geschaffen, um Governance und Aufsicht zu stärken und Maßnahmen einzuführen, die die Verantwortlichen für LIBOR und andere Indexmanipulationen sanktionieren Im Rahmen von Libor hatte die UBS AG freiwillig Maßnahmen ergriffen, um ein derartiges Fehlverhalten künftig zu verhindern. Insbesondere wurden die Verfahren für die Einreichung von Libor-Anträgen grundlegend überarbeitet, entsprechende Verfahren für Euribor-Einreichungen umgesetzt, eine übergeordnete Benchmark-Einreichungspolitik eingeführt und verschiedene Maßnahmen wie Schulungen, Aufsicht und Einhaltung der Vorschriften erlassen. Im Zusammenhang mit den Ergebnissen ihrer internen Untersuchungen hat die UBS AG zahlreiche Mitarbeiter entlassen. Andere Mitarbeiter hatten damals bereits die Bank verlassen, wurden gerügt, vorübergehend suspendiert und / oder ihr Gehalt reduziert. Diese Maßnahme umfasste Führungskräfte und Mitarbeiter. In der Bestellung hat die FINMA die UBS AG wegen schwerer Verletzung der organisatorischen und ordnungsgemäßen Verhaltensanforderungen nach den schweizerischen Finanzmarktgesetzen ermahnt. Darüber hinaus verhängte die FINMA verschiedene aufsichtsrechtliche Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Zinsreferenzprozesse der UBS AG39. Schließlich befahl die FINMA der UBS AG, die geschätzten Gewinne aus Libor-Manipulationen in Höhe von CHF 59 Millionen an die Schweizerische Eidgenossenschaft auszugleichen. Im Zusammenhang mit Forex forderte die FINMA die UBS AG auf, die Compliance-Funktion als eigenständige Kontrollfunktion zu stärken und die Nutzung bestimmter Kommunikationsmedien zu begrenzen und deren Auslastung (Chats) zu untersagen bestimmte Mitarbeitergeschäfte (Stau, Frontlauf, Teilfüllung etc.) ) Mandat interne Audit mit verschiedenen Audits vor allem in Bezug auf Entschädigungssysteme und die Festlegung eines Berichts über die Ergebnisse der Stärkung der Whistleblowing-Prozess. Darüber hinaus führte die FINMA umfangreiche zusätzliche Maßnahmen ein, um die organisatorischen Mängel, die während des Verfahrens offenbart wurden, umgehend zu beheben: Für das gesamte globale Devisen - und Edelmetallgeschäft war die maximale jährliche variable Vergütung für einen Zeitraum von zwei Jahren auf 200 Prozent des Grundgehalts beschränkt . Für andere Personen der Investmentbank in der Schweiz, die eine Gesamtvergütung von über CHF 1 Million erhalten haben, wurde eine ähnliche Regelung eingeführt (mit Ausnahmen, die auf Vorstandsebene gewährt wurden). Die UBS AG war verpflichtet, mindestens 95 Prozent ihrer Anteile zu automatisieren Den weltweiten Devisen - und Edelmetallhandel sowie die Einführung effektiver Kontrollen für den restlichen Voice Trader Die UBS AG hat Maßnahmen zu ergreifen, die Interessenkonflikte zwischen Kunden - und Eigenhandel (insbesondere Abgrenzung auf Organisations - und Mitarbeiterebene) verhindern. Um die vollständige Umsetzung dieser Maßnahmen zu gewährleisten, hat die FINMA einen Drittanbieter beauftragt. Schließlich beauftragte die FINMA die UBS AG, die geschätzten Gewinne aus Devisenmanipulationen in Höhe von insgesamt CHF 134 Mio. zugunsten der Schweizerischen Eidgenossenschaft (der höchsten von der FINMA beschlagnahmten Summe) auszugleichen. Zur Festlegung des Wissens und Verhaltens der beteiligten Akteure hat die FINMA auch gegen elf der ehemaligen und jetzigen Arbeitnehmer der Bank Einspruch erhoben (was zu einem Berufsverbot im Finanzsektor führen kann, siehe 6 unten). 6. Hat ein ähnliches Skandal-Fehlverhalten Ihre Zuständigkeit betroffen? Haben Sie Strafen verhängt und / oder verwaltungsrechtliche oder strafrechtliche Sanktionen. Wenn nicht, welche Sanktionen sind in Ihrer Zuständigkeit für diese Art von Fehlverhalten vorgesehen? Kein ähnliches Skandal-Missbrauch hat die Schweiz betroffen. Da die maßgeblichen Strafbestimmungen des schweizerischen Rechts über Marktmissbrauch nur auf den Handel mit Wertpapieren ausgerichtet sind, sind sie hinsichtlich der Manipulation von Benchmarks nicht anwendbar. Obwohl es möglich ist, Benchmarkmanipulationen als Veruntreuung, Betrug oder, im Falle von Frontläufen, eine Verletzung des Bankgeheimnisses nach dem schweizerischen Strafgesetzbuch und dem Bankengesetz nach unseren Kenntnissen vorzunehmen, gibt es nur eine strafrechtliche Untersuchung, Zu Libor-Manipulationen gegen einen ehemaligen UBS-Händler (in der Tat scheint es, dass die Untersuchung nicht einmal formell nach mehr als einem Jahr eröffnet wurde). Auf der anderen Seite hat das Amt des Generalstaatsanwalts der Schweiz Straftaten gegen mehrere Einzelpersonen eingeleitet, die am Forex-Skandal Ende 2014 beteiligt sind. Diese Untersuchungen sind anhängig. Im Falle einer Verurteilung würden die Angeklagten einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen (die vom Einkommen des Angeklagten abhängen) unterliegen. Die Rechtsgrundlage für die Intervention der FINMA in den Manipulationsfällen Libor und Forex waren die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und eine angemessene Organisation, die für jede Bank gelten (siehe 7 unten). In diesem Zusammenhang reichen die möglichen Sanktionen von Aufträgen zur Wiederherstellung der Einhaltung, über die Erteilung einer deklaratorischen Entscheidung (die veröffentlicht werden kann - Benennung und Schande) und das Verbot der Ausübung eines Berufs im Finanzsektor für Einzelpersonen zur Entziehung der Gewinne, die sich ergeben Aus der Verletzung der geltenden Aufsichtsvorschriften. Als Ultima-Verhältnis. Die FINMA kann die Lizenz einer beaufsichtigten Person oder Einrichtung widerrufen und ggf. liquidieren. Die FINMA ist jedoch nicht berechtigt, Sanktionen zu verhängen. Es bleibt abzuwarten, wie COMCO das Verhalten der beteiligten Banken in Bezug auf Libor und Forex qualifiziert (siehe oben 4), da die COMCO Verwaltungsstrafen in Höhe von 10 Prozent des in den letzten drei Jahren erzielten Umsatzes in der Schweiz ausgeben kann Jahre von der betreffenden Gesellschaft. 7. Wie sind die potenziellen Interessenkonflikte von Banken oder anderen in Ihrer Rechtsordnung angesprochenen Finanzinstituten Welche Anforderungen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass Benchmarks die wirtschaftliche Realität reflektieren und korrekt angewendet werden? Interessenkonflikte werden im Zivilrecht behandelt, sofern eine Kundenbeziehung mit Ist ein Dienstleister im Finanzsektor als Mandat qualifiziert, was bedeutet, dass der Agent jeglichen Interessenkonflikt aufgrund seiner Loyalitätspflicht gegenüber dem Kunden vermeiden muss. In diesem Zusammenhang hat das Bundesgericht im Jahr 2012 entschieden, dass alle Retrozessionen, Schmiergelder und sonstige Drittwidersprüche, die an Vermögensverwalter gezahlt werden, an den Kunden übergeben werden, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich und wissentlich auf solche Zahlungen verzichtet. Allerdings, wenn es um Benchmark-Manipulation geht, gibt es nicht unbedingt ein direktes Vertragsverhältnis zwischen der Bank Manipulation der Benchmark und der Investor Geld zu verlieren. Auch wäre es ziemlich schwierig für ein Individuum, seinen Verlust aufgrund der Manipulation zu beweisen. Interessenkonflikte werden im Aufsichtsrecht weiter behandelt. Seit der Manipulation des Libor-Benchmarks und anderer Marktmanipulationsfälle hat die FINMA klargestellt, dass Marktmanipulationen nicht unabhängig davon, ob es sich um einen geregelten oder unregulierten Markt handelt, toleriert werden, und zwar auf der Grundlage folgender Gründe: Nach Schweizer Recht muss eine Bank benötigen Eine für ihre Geschäftstätigkeit angemessene Organisation zu haben und die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung dauerhaft zu erfüllen. Manipulativer Marktmissbrauch wie Insiderhandel und einseitige Verwertung von Informationen an den Kunden oder sonstigen Marktteilnehmern39 Nachteil oder sonstiges wiederholtes Verhalten, das gegen die Pflicht der Bank verstößt, die Interessen der Kunden zu verletzen, ist mit den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Geschäftsverhalten unvereinbar und unterliegt daher Sanktionen durch FINMA (siehe oben 6 für mögliche Sanktionen). Dies gilt insbesondere für die unangemessene Beeinflussung von Schlusskursen und Benchmarks. Eine Bank muss in der Lage sein, operative und rechtliche Risiken aus ihrer Geschäftstätigkeit zu erfassen, zu überwachen und zu begrenzen. Um dies zu erreichen, ist die Bank verpflichtet, eine angemessene und effektive Steuerung zu haben. Professionelle Standards für die Geschäftsführung müssen durch interne Regelungen umgesetzt und eingehalten werden. Die Banken und ihre Mitarbeiter müssen sich in einer Weise verhalten, die die Institution nicht beeinträchtigt, d. H. Sie sollten ihren eigenen Ruf, die Treuhand-Kunden in ihnen oder den Ruf des Schweizer Finanzplatzes nicht beschädigen. Die Nichterfüllung dieser Verpflichtungen unterliegt den Sanktionen der FINMA. 8. Sind in Ihrer Zuständigkeit für den Schutz von Whistleblowers Maßnahmen vorgesehen. Nach Schweizer Arbeitsrecht gibt es keinen besonderen Schutz der Whistleblower. Whistleblowing Mitarbeiter Risiko, ihre Beschäftigung zu verlieren. Selbst wenn die Beendigung des Arbeitsvertrags als missbräuchlich eingestuft wird, werden sie nicht wiederbeschäftigt, sondern nur Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von bis zu sechs Monatsgehältern. Derzeit diskutiert das Bundestag ein Gesetz in Bezug auf Whistleblowing, aber es scheint nicht, dass dies massiv zu verbessern den Schutz von Whistleblowing Mitarbeiter. Viele große Unternehmen und vor allem die größeren Banken in der Schweiz haben jedoch eine eigene Politik und / oder betreiben Hotlines, die es den Mitarbeitern ermöglichen, unangemessenes Verhalten zu melden, ohne Repressionen zu befürchten. In Anbetracht der Tatsache, dass die FINMA die UBS AG dazu veranlasst hat, den Whistleblowing-Prozess als Folge des Devisenmanipulations-Falles zu stärken (siehe oben 5), kann der Schutz von Whistleblower sogar als Teil einer adäquaten Organisation eines aufsichtsrechtlichen Kreditinstituts angesehen werden. 9. Gibt es in Ihrem Zuständigkeitsbereich eine Maßnahme zur Gewährleistung einer angemessenen und angemessenen Bewertung von Benchmarks Es gibt Bestimmungen in verschiedenen Rechtsgebieten, die eine Benchmarkmanipulation vom Zivil - und Strafrecht bis zum Aufsichts - und Wettbewerbsrecht verhindern können (siehe oben 6 und 7) ). Diese Bestimmungen sind jedoch nicht für den Benchmark-Schutz maßgeschneidert, sondern gelten nur von Fall zu Fall. 10. Welche Anforderungen und / oder Transparenzregeln in Ihrem Zuständigkeitsbereich getroffen werden, um Wettbewerbsverzerrungen aufgrund von Divergenzen zwischen anderen nationalen Gesetzen zu vermeiden und / oder mehr Rechtssicherheit für die Marktteilnehmer zu schaffen (dh die Regulierungskomplexität zu verhindern oder zu beschränken) Und potenzielle Regulierungsarbitrage) In der Schweiz, die nicht an der EU teilnimmt, aber von EU-Mitgliedsstaaten umgeben ist, hat der Gesetzgeber längst gelernt, ausländische regulatorische und rechtliche Entwicklungen genau zu beobachten und seine eigenen Rechtsvorschriften entsprechend anzupassen Den Schweizer Unternehmen Zugang zu diesen Auslandsmärkten gewährt. Diese Praxis wurde als freiwillige Ausrichtung bezeichnet, auch wenn sie nicht immer freiwillig ist. Transparenz ist gewährleistet, da interessierte Kreise von der Verwaltung während des Gesetzgebungsprozesses konsultiert werden, was nicht bedeutet, dass ihre Eingaben immer in dem Gesetzentwurf umgesetzt werden, der dann dem Parlament und gegebenenfalls den Menschen vorgelegt wird. Da der schweizerische Weg reaktiv ist und der direkt demokratische Gesetzgebungsprozess in der Schweiz oft länger dauert als in anderen Ländern, kann es offensichtlich sein, dass es zwischen nationalen und ausländischen Rechtsordnungen Abweichungen gibt, die für die Schweizer Marktteilnehmer nicht von Vorteil sind. Um so mehr, manchmal das Schweizer Volk, durch Volksabstimmung oder Initiative, freiwillig Regeln, die mit dem ausländischen Recht nicht vereinbar sind. Dies war vor kurzem der Fall, als die Menschen die Masseneinwanderungsinitiative verabschiedeten, die darauf abzielt, die Zahl der Ausländer, die zur Arbeit in der Schweiz kommen, zu beschränken und daher im Widerspruch zum Freizügigkeitsvertrag zwischen der Schweiz und der EU steht. Negative ökonomische Effekte dürften aus solchen Entscheidungen resultieren, müssen aber vom Bundesrat und vom Parlament akzeptiert und umgesetzt werden. Zuvor veröffentlicht von der International Association of Young Lawyers Der Inhalt dieses Artikels soll einen allgemeinen Leitfaden für das Thema. Fachkundige Beratung sollte über Ihre spezifischen Umstände gesucht werden. Um diesen Artikel zu drucken, müssen Sie nur auf Mondaq registriert sein. Klicken Sie auf Anmelden als bestehender Benutzer oder Registrieren, damit Sie diesen Artikel drucken können. Warum Handel Forex FOREX ist ein bevorzugtes Fahrzeug unter aktiven und technischen Händlern. 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